TRIBAL
Direkt zum Seiteninhalt
AGB vom 01.01.2015

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Thomas Stübner – Eventagentur Sturmevents (in Folge kurz „Sturmevents“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge mit „AGB“ abgekürzt). Der Auftraggeber erkennt durch die Unterfertigung des Angebots bzw. des Auftrages die Gültigkeit der AGB für das zugrundeliegende Geschäft an. Entgegenstehende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Sturmevents ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote von Sturmevents sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei Sturmevents gebunden. Aufträge, basierend auf ein schriftlich gelegtes Angebot von Sturmevents, werden durch die schriftlich unterzeichnete Bestellung oder durch eine Anzahlung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer rechtswirksam. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Sturmevents als angenommen, sofern Sturmevents nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Bei der Organisation von Events organisiert und koordiniert Sturmevents für den Auftraggeber eine Veranstaltung. Veranstalter im rechtlichen Sinn einer Veranstaltung ist der Auftraggeber. Dieser tritt gegenüber Dritten (zB. beauftragte Veranstaltungsunternehmen) als Auftraggeber auf. Sämtliche daraus resultierende Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen stehen dem Auftraggeber selbst zu. Der Leistungsumfang orientiert sich am Angebot. Sturmevents akquiriert und vermittelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers Leistungen Dritter (Fremdleistungen) und führt die Projektabwicklung, -organisation und -koordination im Umfang des erteilten Auftrages durch. Dies betrifft etwa den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co

3. Leistung und Honorare

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Sturmevents für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Verrechnung erfolgt nach Absprache entweder nach tatsächlichem Stundenaufwand mit vereinbartem Stundensatz oder nach im Auftrag festgelegten Pauschalen. Bei Pauschalen wird eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen. Sturmevents ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen von Sturmevents, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Sturmevents. Alle Der Agentur erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von Sturmevents sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Sturmevents schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Sturmevents den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von Sturmevents, die aus Verschulden des Auftraggebers nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Sturmevents eine angemessene Vergütung (mindestens jedoch 30% des Gesamtauftrages). Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind unverzüglich an Sturmevents zu retournieren.
Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen „Honorarrichtlinien für Public-Realtions-Berater/Agenturen“
4. Auftragsänderungen, -vereitelung, Stornierung und Rücktritt
Sturmevents ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls ihr nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, durch welche die Ansprüche und Forderungen seitens Sturmevents nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen. Die bis zu diesem Zeitpunkt des Rücktrittes von Sturmevents entstandenen (Vermögens-)Schäden (z.B. durch Ausschlagung anderer Aufträge) sind Sturmevents binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe/Rechnungslegung zu ersetzen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Sturmevents dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – auf Grund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.
Für Veranstaltungen gilt: Bei Vertragsstornierung bis 21 Tage vor Termin durch den Kunden ist Sturmevents berechtigt 50% Stornogebühr zu  verrechnen, ab 14 Tagen werden 70% fällig ( dies berührt nicht die AGB’S von Künstlern und anderen Subunternehmern) danach beträgt die Stornogebühr 100%. Dies betrifft alle angebotenen Leistungen !
5. Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentationen steht Sturmevents ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Sturmevents nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Sturmevents, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Sturmevents; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Sturmevents zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Sturmevents  gestalteten Lösungen (Werbemittel, Veranstaltungen) verwertet, so ist Sturmevents berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Sturmevents nicht zulässig. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
von 7,5 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der
Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von Sturmevents notwendig.
Dafür stehen Sturmevents im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 Prozent zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Foto-Material aus Veranstaltungen für Werbezwecke der Agentur Sturmevents herangezogen werden. Dies betrifft sowohl den Internet-Auftritt als auch Printwerbematerialien.
Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von Sturmevents einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Fotos, Konzepte, Entwürfe, konkrete PR-Maßnahmen, Veranstaltungsabläufe etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Sturmevents und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Sturmevents darf der Kunde die Leistungen von Sturmevents nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur Sturmevents durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sturmevents  und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur Sturmevents, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Sturmevents erforderlich. Dafür steht Sturmevents und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe
7. Kennzeichnung
Sturmevents ist berechtigt, auf allen Werbemittel und bei allen Maßnahmen (Werbung, Veranstaltungen) auf Sturmevents und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur Sturmevents (insbesondere alle Vorentwürfe, Veranstaltungskonzepte,…) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistung überprüfen lassen. Sturmevents veranlasst eine externe rechtliche
9. Termine
Sturmevents bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Agentur Rechte, wenn er Sturmevents eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Sturmevents. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sturmevents. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Sturmevents – entbinden Sturmevents jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
10. Zahlung

Rechnungen von Sturmevents sind prompt netto Kasse ohne jeden Abzug fällig. Alle Zahlungen haben auf ein angegebenes Konto zu erfolgen und zwar spesenfrei und ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Sturmevents dazu berechtigt, ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen zu berechnen, deren Höhe 4% über der jeweiligen Bankrate liegt, mindestens jedoch 9,5% p.a.. Überdies ist der Vertragspartner gegenüber Sturmevents in diesem Fall verpflichtet, sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Mahnspesen zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Sturmevents. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Die angebotenen und vermittelten Fremdleistungen und -kosten Dritter werden bis zu einer Höhe von € 5000,–/netto ausschließlich direkt von Sturmevents mit den Fremdfirmen (Lieferanten) abgewickelt und abgerechnet. In Einzelfällen (z.B. Hotels, Flüge) kann durch schriftliche Festlegung im Auftrag direkt zwischen dem Auftraggeber und den Fremdfirmen abgewickelt und abgerechnet werden.
Auf Wunsch von Sturmevents stellt der Auftraggeber, innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes, unabhängig vom vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar ein Budget – zur Tilgung anfallender Fremdleistungen – laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
11. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Sturmevents schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Sturmevents zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr  ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sturmevents beruhen. Für die der Agentur Sturmevents zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
12. Haftung
Die Agentur Sturmevents wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Sturmevents vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Sturmevents vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der (wettbewerbs)rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung Der Agentur Sturmevents für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Sturmevents nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme Sturmevents selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur Sturmevents schad- und klaglos. Der Kunde hat Sturmevents somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Sturmevents daraus entstehen.
Bei Veranstaltungen hat der Kunde den notwendigen Versicherungsschutz auf seine Kosten abzuschließen. Durch Sturmevents wird der Versicherungsschutz nur bestellt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst (z.B. Mietsachschäden wie Zigarettenloch).
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Sturmevents ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Sturmevents. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Sturmevents und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Sturmevents örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Sturmevents ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
Wir planen, organisieren und realisieren Veranstaltungen für unsere Kunden. Wir sind Berater in Sachen Ideenfindung und Konzeption, Profi in der Organisation & Umsetzung, sowie Vermittler zu Professionisten. Unser Team betreut Sie und Ihr Projekt von der ersten Minute an.
Kontakt
Eventagentur Sturmevents
Gewerbering 16
02828 Görlitz
Tel: 03581-404815
Fax: 03581-417163
Mail: info@sturmevents.de
 
Copyright 2015 Eventagentur Sturmevents  02828 Görlitz ; Gewerbering 16
Zurück zum Seiteninhalt